Dienstgrade und Funktionen

Entsprechend ihrer Qualifikation und der Länge der Zugehörigkeit werden Feuerwehrmitglieder mit einem Dienstgrad versehen. Funktionsträger haben ggf. zusätzliche Funktionsabzeichen. Jede Feuerwehrlaufbahn beginnt als "Anwärter", in NRW ist mit dem "Stadtbrandinspektor" Ende.


  • Mannschaften

    Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter

    • wer in die Feuerwehr eintritt und sich in der Probezeit (i.d.R. sechs Monate) befindet

    Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

    • wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder
    • die Probezeit (i.d.R. sechs Monate) erfolgreich abgeschlossen hat

    Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

    • wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann war und
    • die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung
      Modul 1-4 erfolgreich absolviert hat.

    Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

    • wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau /
      Oberfeuerwehrmann war und
    • sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
      beteiligt hat.

    Unterbrandmeisterin / Unterbrandmeister

    • wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann war und
    • die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat.
  • Unterführer

    Brandmeisterin / Brandmeister

    • wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin / Unterbrandmeister war und
    • den Lehrgang "Gruppenführer" (F-III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

    Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

    • wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin / Brandmeister war und
    • sich regelmäßig am aktiven Dienst und
    • an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

    Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister

    • wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister war und
    • sich regelmäßig am aktiven Dienst und
    • an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

  • Führer

    Brandinspektorin / Brandinspektor

    • wer mindestens Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister war und
    • den Lehrgang "Zugführer" (F-IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

    Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor

    • wer mindestens Brandinspektorin / Brandinspektor war und
    • den Lehrgang "Verbandsführer" (F/B V-I) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

    Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor

    • wer mindestens Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor war und
    • den Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit (F/B V-II) und
    • den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr (F-VI) am Institut der
      Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
  • Funktionen

    stv. Leiterin / stv. Leiter der Feuerwehr

    • wer den Dienstgrad Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor trägt und
    • vom Rat der Stadt zum stv. Leiter der Feuerwehr bestellt und
    • vom Bürgermeister hierzu ernannt wurde.

    Leiterin / Leiter der Feuerwehr

    • wer den Dienstgrad Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor trägt und
    • vom Rat der Stadt zum Leiter der Feuerwehr bestellt und
    • vom Bürgermeister hierzu ernannt wurde.

    stv. Kreisbrandmeisterin / stv. Kreisbrandmeister

    • wer den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" besucht hat und
    • vom Kreistag zum stv. Kreisbrandmeister bestellt und
    • vom Landrat hierzu ernannt wurde.

    Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister

    • wer den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" besucht hat und
    • vom Kreistag zum stv. Kreisbrandmeister bestellt und
    • vom Landrat hierzu ernannt wurde.